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Einzelmitglieder (Entwurf) Beschreibung In der Regel sind Filmerinnen und Filmer Mitglied eines Film- oder Videoklubs. Diese Klubs sind Mitglied bei swiss.movie Falls eine Filmerin oder ein Filmer keinen Zugang zu einem der Klubs findet, kann er sich bei swiss.movie als Einzelmitglied bewerben. Grund für eine Einzelmitgliedschaft kann sein:
Rechte
und Pflichten Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Wettbewerben von swiss.movie Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausschreibung und Meldeformulare. Die eingereichten Filme der Einzelmitglieder werden (im Gegensatz zu den Filmen der Klubs) einer Vorjurierung unterzogen. Durch die Mitgliedschaft ist die Beziehung zur Urheberrechtsgesellschaft SUISA geregelt. (siehe Vertrag auf der Homepage von swiss.movie) Einzelmitglieder sind an die Delegiertenversammlung von swiss.movie eingeladen, haben jedoch kein Stimmrecht. Die Jahresbeiträge werden jeweils von der Delegiertenversammlung festgelegt und betragen zur Zeit der Drucklegung Fr. 90.- Im übrigen gelten die Statuten von swiss.movie Beitritt Interessenten senden ein Beitrittgesuch mit Begründung für die Einzelmitgliedschaft an das Sekretariat von swiss.movie Der jeweils aktuelle Kontakt ist auf der Homepage ersichtlich. Der Zentralvorstand entscheidet dann an der nächsten Sitzung über das Gesuch. Die Mitgliedschaft wird mit dem Entscheid aktiv. Der Jahresbeitrag für das laufende Vereinsjahr wird in voller Höhe fällig.
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